AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Fassung: 01.01.2023)

Bitte beachten Sie, dass auch für Internetbuchungen unsere AGB Gültigkeit haben und Sie mit der Buchung einen rechtsgültigen Vertrag mit der Tanzschule Klaus Sennebogen schließen.

  1. Die Tanzkursanmeldung verpflichtet zur Zahlung des vollständigen Honorars spätestens vor Beginn der 1. Tanzstunde.
  2. Stornierungen Ihrer Buchungen sind bis zu sieben Tagen vor dem 1. Kurstag gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,00 pro Person möglich, danach ist das volle Kurshonorar zu begleichen.
  3. Vorher abgesagte versäumte Kursstunden können zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden bzw. für einen späteren Kurs gutgeschrieben werden. Eine, auch teilweise, Erstattung des Kurshonorars erfolgt nicht. Nicht abgesagte Stunden verfallen.
  4. Das Tanzen sowie der Aufenthalt in unseren Räumen geschieht auf eigene Gefahr.
  5. Das Mitbringen und Verzehren von eigenen Speisen und Getränken in unseren Räumen ist nicht gestattet.
  6. Datenschutz: Die von unserer EDV erfassten Daten und Adressen dienen auschließlich unserer eigenen Verwaltung und der Korrespondenz zum Zwecke der schnellen Information an Sie direkt. Eine Weiterleitung an Dritte ist ausgeschlossen.
  7. Mitgliedschaften
    Als Mitglied unserer TKS-Clubs nutzen Sie unsere Leistungen wie folgt:

    1. Platinclub: Alle regulären Kurs- und Partyangebote der TKS ohne Kurshonorare und Eintritte so oft Sie möchten. 50 % Preisnachlass für Bälle, Galaveranstaltungen und Tanzturniere der TKS.
    2. Spartenclub: Den fortlaufenden Unterricht in der gewählten Sparte wie z.B. Tango Argentino, Salsa, Discofox, Hip Hop, usw. ohne Kurshonorare. Im Spartenclubbeitrag ist jeweils eine Sparte enthalten, bei mehreren Sparten empfiehlt sich die Wahl des Platinclubs.
  8. Mindestmitgliedszeit: Die Mindestmitgliedszeit beträgt in allen Mitgliedssystemen sechs Monate, bei Jahresverträgen zwölf Monate. Danach verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfristen bleiben dadurch unberührt (siehe Kündigung). Im TKS Kinderclub (bis 12 Jahre) entfällt die Mindestmitgliedszeit.
  9. Beiträge: Die Beiträge sind vierteljährlich im Voraus per Lastschrifteinzug zur Zahlung fällig. Bei monatlicher Zahlung erheben wir einen Aufschlag von 3 %, bei halbjährlicher Zahlung gewähren wir einen Nachlass von 2 %, bei jährlicher Zahlung einen Nachlass von 3 %. Lastschriften gelten als anerkannt, wenn nicht binnen acht Wochen Einspruch eingelegt wird. Gemäß der geltenden Rechtslage ist die Tanzschule vor einem Rückruf der eingezogenen Beiträge durch die Bank zu kontaktieren, um in angemessener Frist (eine Woche) den Vorgang zu prüfen, Stellung zu nehmen und ggf. Zahlungen zurückzuüberweisen. Bei vierteljährlichem, halbjährlichem oder jährlichem Lastschrifteinzug wird bei vorzeitiger Beendigung der Mitgliedschaft eine gegebenenfalls entstandene Überzahlung zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft zurückerstattet.
    1. Bearbeitungsgebühr: Mit dem erstmaligen Lastschrifteinzug wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von € 15,00 erhoben.
    2. Rücklastschriften: Das Mitglied verpflichtet sich zur Einlösung der Lastschriften für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Für nichteingelöste Lastschriften wird zum Ausgleich der Bankspesen eine Rücklastschriftgebühr von € 7,50 erhoben. Bei Rücklastschriften entfallen die ggf. gewährten Rabatte. Mahngebühren betragen pro Schreiben € 5,00. Ab dem 15. Tag des Zahlungsverzuges berechnen wir einen Zinssatz von 10 % p.a.
    3. Beitragserhöhungen: Unsere ausgewiesenen Beiträge gelten bis auf Weiteres. Sollten im Laufe der Zeit Beitragsanpassungen fällig werden, sind diese nur ab dem 1. Monat eines Kalenderquartals möglich. Geplante Beitragsanpassungen sind dem Mitglied so rechtzeitig mitzuteilen, dass eine ordentliche Kündigung möglich ist. Sie gelten vom Mitglied als anerkannt, wenn die Mitgliedschaft nicht im Rahmen der einzuhaltenden Fristen vor Wirksamwerden der Beitragserhöhung ordentlich gekündigt wird.
    4. Kündigung der Mitgliedschaft: Für Verträge, die vor dem 01.03.2022 geschlossen wurden, gelten die damals vereinbarten Bestimmungen und Fristen weiterhin. Eine Kündigung der Mitgliedschaft bedarf der Schriftform. Kündigungen sind zum Ablauf der Mindestlaufzeiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich. Nach Ablauf der Mindestmitgliedszeiten beträgt die Kündigungszeit ebenfalls einen Monat zum Monatsende.
    5.  Übertragungen/Unterbrechungen
      1. Die Mitgliedschaft ist personengebunden und nicht auf Dritte übertragbar.
      2. Unterbrechungen oder Aussetzungen der Mitgliedschaft sind nur im nachgewiesenen Krankheitsfall oder bei nachgewiesenen, längeren und beruflich bedingten Fremdaufenthalten ab einer Mindestdauer von vier Wochen möglich. Diese müssen durch den Arbeitgeber bestätigt werden. Das Ende der Unterbrechung muss feststehen, ein Antrag auf Unterbrechung hat schriftlich zu erfolgen. Rückwirkende Befreiungen, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen. Beitragsfreie Zeiten können nicht als Kündigungszeit angerechnet werden. Urlaube sind grundsätzlich nicht beitragsfrei zu stellen. Im Falle einer Kündigung während der beitragsfreien Zeit lebt die Pflicht zur Beitragszahlung bis zum fristgerechten Ende der Mitgliedszeit wieder auf.
  10. Hausordnung: Der jeweils gültige Aushang der Hausordnung ist für alle Mitglieder bindend. Insbesondere ist das Mitbringen und der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht gestattet.

Für unsere gesamten AGB’s gilt:

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, sind diese durch eine Bestimmung, die dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen. Die Rechtmäßigkeit der übrigen Bestimmungen sowie die Gültigkeit des jeweiligen Vertrages bleibt dadurch unberührt. Gerichtsstand ist München.